Wie viel wir berechnen
Wir berechnen
- pro Stunde haushaltsnaher Dienstleistungen 34,50 €
- pro Stunde Begleitung/Einkäufe 39,50 €
Angefangene Stunden berechnen wir anteilmäßig.
Wer zahlt
Prinzipiell können alle Leistungen auf Privatrechnung erbracht werden.
Aber im Regelfall müssen Sie unsere Leistungen gar nicht selbst bezahlen.
Jedem Menschen mit Pflegegrad (egal ob 1 oder 5) steht ein sogenannter Entlastungsbetrag zu. Dieser beträgt 125 € pro Monat. In diesem Rahmen bezahlen Pflegekassen Dienstleistungen wie die unseren ohne vorherige Antragstellung. Voraussetzung dafür ist, dass der Dienstleister durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen zugelassen ist.
Becker Alltagsbegleitung erfüllt diese Voraussetzung.
Folglich rechnen wir unsere erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Interessant zu wissen:
- Die Inanspruchnahme von Entlastungsleistungen mindert nicht Ihr Pflegegeld.
- Werden die 125 € zum Monatsende nicht oder nicht vollständig verbraucht, verfällt dieses Geld nicht, sondern wird angespart und verfällt erst zum 30. Juni des Folgejahres.
- Es gibt noch weitere "Töpfe", aus denen wir schöpfen können. Gern beraten wir Sie ausführlich über diese Möglichkeiten.
Trauriger Fakt ist:
Sehr viele Menschen mit Pflegegrad lassen dieses - ihnen zustehende - Geld einfach verfallen.
Gehören Sie etwa auch dazu ?